Es geht voran in Europa
Ein weiterer Gipfel in Brüssel steht bevor. Doch scheint es diesmal, dass schon vor Beginn des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs kommende Woche wichtige Vorentscheidungen gefallen sind. Der Fiskalpakt, der in Europa zu mehr Haushaltsdisziplin führen soll, kommt. Er wird nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen das bringen, was wir uns von ihm versprochen haben: die Einführung von Schuldenbremsen in jedem Euro-Land. Zudem zeichnet sich eine bisher in dieser Form nie dagewesene Kontrolle der nationalen Haushalte von außen ab.
Ferner wird auch der dauerhafte Rettungsschirm ESM schon ab Mitte diesen Jahres zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass es doch zu einer Ausweitung der Schuldenkrise auf weitere Euro-Länder kommen sollte, ist somit die Voraussetzung geschaffen, dass diese nicht eskaliert.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wir mit dieser Entwicklung sehr zufrieden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat schon vor dem Gipfel eine Menge erreicht. Bereits jetzt gibt es aber Forderungen, den dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM noch weiter aufzustocken. Das ist voreilig. Wir müssen Schritt für Schritt vorgehen. Es gilt, die Lage zu beobachten und nicht vorschnell zu handeln.
Von zentraler Bedeutung ist die Entwicklung in Griechenland. Es zeichnet sich ein deutlicher Forderungsverzicht der Gläubiger Griechenlands ab. Dies ist die Voraussetzung für die Umsetzung des zweiten Griechenland-Hilfspakets. Damit das Geld fließen kann, muss die Regierung in Athen aber auch aufzeigen, wie sie das Land wieder auf Vordermann bringen will. Die Haushaltskonsolidierung ist das eine – aber wir müssen auch eine Vorstellung davon bekommen, wie Griechenlands Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs gebracht werden soll.
Diese Woche im Plenum
In einer Gedenkveranstaltung im Plenarsaal haben wir der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Professor Dr. Marcel Reich-Ranicki hielt anlässlich des nationalen Gedenktages eine Rede. Vor 66 Jahren, am 27. Januar 1945, hatten Truppen der Roten Armee das deutsche Konzentrationslager Auschwitz westlich von Krakau befreit. Seit 1996 ist der 27. Januar ein nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
Zu den Redebeiträgen auf der Internetseite des Bundestages gelangen Sie hier
In dieser Woche haben wir über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) abgestimmt. Erstmals seit Beginn des Afghanistan-Einsatzes vor elf Jahren reduziert die Bundeswehr ihre Truppen am Hindukusch. Der Bundestag beschloss vergangenen Donnerstag die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz der internationalen Truppen in Afghanistan für ein Jahr. Gleichzeitig senkte er die Mandatsobergrenze von jetzt 5.350 auf 4.900 Soldaten. Im Verlaufe des Jahres soll die Zahl der deutschen ISAF-Soldaten weiter auf 4.400 gesenkt werden.
Der Strategiewechsel in Afghanistan, der Anfang 2010 von CDU/CSU und FDP beschlossen wurde, verzeichnet Erfolge – eine Voraussetzung für den schrittweisen Rückzug der deutschen Truppen. Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände begann im Sommer 2011. Schon in diesem Jahr wird mehr als die Hälfte Afghanistans von einheimischen Sicherheitskräften kontrolliert werden. Davon sind auch Provinzen und Distrikte im deutschen Verantwortungsbereich im Norden betroffen.
Der Beginn des Truppenabzugs bedeutet eine Gewichtsverschiebung von der militärischen Komponente zum politischen Prozess der Übergabe von Verantwortung. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vorrang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches Engagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu vertreten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selbst kontrollieren zu können.
Der Aufbau von staatlichen Strukturen, insbesondere im Sicherheitssektor, bleibt eine vordringliche Aufgabe. Hierbei werden wir die Afghanen auch nach 2014 nicht im Stich lassen. Unser Engagement wird sich in der Transformationsdekade bis 2024 mehr und mehr auf die zivile Hilfe konzentrieren.
In zweiter und dritter Lesung haben wir das Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz) beschlossen. Damit soll der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge geöffnet werden. Das „Zweckgesellschaftsmodell“ wird erweitert, sodass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 betragen der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich 10 Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des bankenaufsichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr und die Nachschärfung der an Begünstigte zu stellenden Bedingungen. Auch werden einige Rahmenbedingungen präzisiert.
Mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Deutschen Bundestages haben wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Dieser soll umfassend das Umfeld und die Vernetzung der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ untersuchen und mögliche Versäumnisse von Bundesbehörden auch in ihrem Zusammenwirken mit Landesbehörden aufdecken sowie die Rolle von sogenannten V-Leuten im Verhältnis von Sicherheitsbehörden und Terrorgruppe aufklären. Der Untersuchungsausschuss soll zusätzlich einen Ermittlungsbeauftragten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse erhalten, der die Fragenkomplexe aufbereiten soll, um auf diese Weise so zügig wie möglich Ergebnisse zu erzielen.