Fraktionskonferenz zur Rohstoffsicherheit
In dieser Woche haben wir auf einer Fraktionskonferenz das Thema Rohstoffsicherheit mit führenden Experten diskutiert und ein Strategiepapier vorgestellt. Der Zugang zu Rohstoffen und deren verlässliche Verfügbarkeit sind für die deutsche Industrie mit ihren Produkten der Hoch- und Spitzentechnologie von existenzieller Bedeutung. Der internationale Bergbau verzeichnet eine steigende Konzentration und damit sinkenden Wettbewerb. Gleichzeitig entstehen immer mehr Handelshindernisse. China hat sich in einer Reihe von Entwicklungsländern einen fast exklusiven Zugang zu bestimmten Rohstoffen gesichert und im Inland viele wichtige Mineralien mit Quoten und Ausfuhrzöllen belegt. Dies verzerrt den Wettbewerb für deutsche Unternehmen, da chinesische Konkurrenten die entsprechenden Stoffe günstiger erwerben können. Rohstoffe gewinnen deshalb strategische Bedeutung in der Außen-, Wirtschafts-, aber auch in der Industriepolitik. Deutschland und die Europäische Union sind aufgefordert, sich jetzt auch des Themas „Sichere Versorgung mit Rohstoffen“ anzunehmen.
Zu einem solchen Konzept einer sicheren Rohstoffversorgung auf nationaler und europäischer Ebene gehören auch die Frage des Recyclings von Rohstoffen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz. Ferner benötigen wir Politikansätze, die nur in Kooperation mit anderen Partnern umzusetzen sind. So z.B.: eine gezieltere Ausrichtung und engere Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit; die Unterstützung internationaler Initiativen mit dem Ziel, Einnahmen aus Rohstoffvorkommen in Entwicklungsländern transparenter zu machen; sowie Maßnahmen zur Stabilisierung und Förderung rohstoffreicher Entwicklungsländer, für die die Rohstoffe bisher häufig eher Fluch als wirtschaftlicher Segen waren.
Diese Woche im Bundestag
In zweiter und dritter Lesung stand das Beschäftigungschancengesetz zur Verabschiedung an. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden mit dem Gesetz die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.
In erster Lesung berieten wir das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel-marktes in der GKV, welches den Arzneimittelmarkt langfristig neu ordnet. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.
In zweiter und dritter Lesung stand das Gesetz über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zur Verabschiedung an. Mit ihm wird die EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-RL) - entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 1:1 umgesetzt. Die EDL-RL gibt den Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Energieeinsparrichtwert von neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001-2005 festzulegen, der über Energieeffizienzmaßnahmen bis 2017 erreicht werden soll. Das Umsetzungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, einen generellen nationalen Energieeinsparwert festzulegen.
In zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verabschiedet. Es enthält erhebliche vereinfacht und erleichtert die Vollstreckungshilfe zwischen den Mitgliedsstaaten der EU bei der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
In dieser Woche haben wir im Plenum über den Stand der Religionsfreiheit debattiert. Wie notwendig das ist, zeigen die Erkenntnisse verschiedener Forschungseinrichtungen, denen zufolge die Religionsfreiheit in 64 Ländern der Erde (70 Prozent der Weltbevölkerung) sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent ist. Besonders Christen sind dort, wo sie als Minderheit leben, von Einschränkungen und zum Teil von Verfolgung betroffen. Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen.
Doch nicht nur durch Verfolgung, Gängelung und Unterdrückung ist die Religi-onsfreiheit bedroht. Zahlreiche muslimische Staaten stellen zentrale Aspekte in Frage: Insbesondere wird das Recht, seinen Glauben zu wechseln, für seinen Glauben öffentlich zu werben und das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, durch diese Staaten negiert. Große Sorge bereitet auch der Versuch der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), die „Diffamierung von Religion“ völkerrechtlich zu verbieten. Mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen, soll die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirbt mit Nachdruck weltweit für Religionsfreiheit. So hat noch vor kurzem eine Delegation unserer Fraktion gemeinsam mit Kirchenvertretern und Menschenrechtsexperten die Türkei besucht, um sich vor Ort über die Lage der christlichen Minderheiten zu informieren. Im neugegründeten Stephanuskreis treffen sich zudem Abgeordnete der Fraktion, um sich für Christen in Not einzusetzen.
Mikrofinanzen - Makrowirkung? Mikrofinanzinstitutionen gelten weltweit als eines der wirksamsten Mittel zur Überwindung von Armut. Sie bedienen heute nicht mehr nur die ursprünglichen kleinen Selbsthilfevereine, sondern ein breites Spektrum an Finanzierungsnachfragen. Sie erobern teilweise bereits den Versicherungsmarkt und haben sich in einigen Regionen zu Motoren des Wachstums entwickelt.
Eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung nahm sich des Themas Mikrofinanzen in Berlin an. Als Moderator einer Panel-Diskussion habe ich meine Erfahrungen mit dem Thema einbringen können. Über die Lichtbrücke Engelskirchen bin ich erstmals mit dem Thema Mikrokredite in Berührung gekommen. Seitdem verfolge ich dieses Thema im Finanz- und Entwicklungshilfeausschuss des Bundestages.
Der nächste Berlin-Report erscheint Anfang September, wenn der Bundestag nach der Sommerpause wieder zusammentritt. Bis dahin wünsche ich Ihnen erholsame Urlaubstage!