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Berlin-Report vom 18.6.2010

Finanzmarktregulierung in Europa rasch voranbringen


Der Europäische Rat, der an diesem Donnerstag in Brüssel zusammenkommt, wird einen Standpunkt der Union für den G20-Gipfel in Toronto festlegen. Wir fordern die Staats- und Regierungschefs der EU auf, eine ehrgeizige Position zur Finanzmarktregulierung zu beschließen, die von der EU in Toronto vertreten werden soll.
Im Vorfeld des Europäischen Rates haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy den Präsidenten der Europäischen Kommission eindringlich gebeten, die Bemühungen der Kommission um die Einführung strengerer Kontrollen der Märkte für Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen und für Leerverkäufe zu beschleunigen. Dieser Vorstoß hat unsere volle Unterstützung. Leerverkaufspositionen bei Aktien und Anleihen, vor allem im Fall von Staatsanleihen, müssen rasch transparenter gemacht werden. Insbesondere sollten sich Initiativen der Kommission auch auf die Möglichkeit eines EU-weiten Verbots ungedeckter Leerverkäufe aller oder bestimmter Aktien und Staatsanleihen sowie aller oder bestimmter ungedeckter Kreditausfallsversicherungen erstrecken. Deutschland ist hier mit gutem Beispiel schon in den letzten Wochen vorangegangen.

 

Diese Woche im Parlament

In zweiter und dritter Lesung haben wir das Grundgesetz (Artikel 91e) geändert. Damit wird die verfassungsrechtliche Grundlage gelegt, um die Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu zu organisieren und weiter zu entwickeln. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende dient der Anpassung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Danach arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene.

Mit dem  Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 haben wir die Entscheidung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das Wehrpflichtgesetz und mittelbar auf das Zivildienstgesetz aus. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten werden. Es werden weitere Folgeänderungen festgelegt, wie z.B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.

In zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Das ist eine Reaktion auf die Finanzmarktkrise und soll angemessene und transparente Vergütungssysteme durchsetzen. Es handelt sich um die vom Financial Stability Board im Jahre 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien, die verhindern sollen, dass zukünftig Vergütungsstrukturen insbesondere bei Banken zur Übernahme von Risiken beitragen. Dazu werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert. Gestärkt werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

In zweiter und dritter Lesung haben wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verabschiedet, mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bildungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.