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Berlin-Report vom 7.5.2010

Hilfen für Griechenland – Stabilität des Euro:

In dieser Woche haben wir beschlossen, Griechenland mit einem Kredit zu unterstützen. In vielen Expertenrunden und Beratungen innerhalb Fraktion ist deutlich geworden, dass es zu dem jetzt eingeschlagenen Weg keine verantwortbare Alternative gibt. Es geht um die Stabilität unserer Währung, um die Zukunft der Europäischen Union. Die Vergabe der Kredite ist an strenge Sparbeschlüsse der Griechen gebunden. Ein Teil davon wurde im griechischen Parlament am Donnerstag beschlossen. Der Internationale Währungsfonds und die Europäische Zentralbank werden die Sparbemühungen Griechenlands genauso überwachen wie die Bundesregierung. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat klar gemacht, dass es auf den G8 und G20-Treffen nun darum gehen wird, die Banken mit einer Abgabe an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.

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Die Bundesbank schlägt Alarm

 

Solarenergie zielgenauer fördern


In zweiter und dritter Lesung stand das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Verabschiedung an. Mit ihm wird der Ausbau der Photovoltaik weiter vorangetrieben, etwa durch die Verdoppelung des Ausbauzieles. Zugleich wurde die Überförderung der Photovoltaik infolge stark gesunkener Modulpreise abgesenkt. Neben differenzierten Vergütungsabsenkungen sollen neue Freiflächenanlagen künftig auf versiegelten Flächen, Konversions¬standorten und entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Eine Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, die zum 25. März 2010 bereits einen Bebauungsplan vorweisen konnten und bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb genommen werden.

Finanzaufsicht in Europa verbessern

Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung haben wir das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung verabschiedet, das zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen soll. Den Ratingagenturen wird in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt. Zum 1.1.2011 soll eine eigene Wertpapieraufsichtsbehörde auf EU-Ebene geschaffen werden. Bis dahin übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) die Aufsicht. Abschreckende Sanktionen sollen helfen, die Vorgaben der EU-Ratingverordnung ahnden zu können.

Organisation der Grundsicherung

In erster Lesung debattierten wir das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit dem die Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungs-rechtlichen Vorgaben angepasst und zukunftssicher gestaltet wird. Es ist vorgesehen, dass die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen arbeiten und ihre Leistungen aus einer Hand erbringen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter sein, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene. Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Neuorganisation und Weiterentwick¬lung der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen werden.

BAföG verbessern

In erster Lesung behandelten wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG), mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bildungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um 2 % angehoben, die Freibeträge um 3 %. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden, die ein vitales Interesse an der Ausbildung hoch qualifizierter Nachwuchskräfte und an einer engen Vernetzung mit den Hochschulen hat. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.