Berlin-Report vom 21.5.2010
Rettungsschirm für den Euro.
Die anhaltende Krise an den Finanzmärkten und die Gefahr ihrer weiteren Ausbreitung machten in der vergangenen Woche ein erneutes, rasches politisches Handeln erforderlich. Um zu verhindern, dass sich die finanzielle Situation einer Reihe von Euro-Staaten weiter verschärft, haben wir in einer Sondersitzung ein weiteres Rettungspaket für die Finanzmärkte auf der Basis der EU-Vereinbarungen beraten und am Freitag im Bundestag beschlossen.
Gemeinsam mit unseren Partnern hat die Bundesregierung auf dem Rat der Europäischen Union am 10. Mai beschlossen, einen Rettungsschirm für den Euro aufzuspannen. Wir tun dies aus wohlverstandenem nationalen Interesse: Eine weitere Eskalation der Krise würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Staaten, sondern den Fortbestand der gesamten Währungsunion und damit die Stabilität unserer Währung gefährden.
Künftig soll es deshalb möglich sein, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, wenn diese durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. In dieser Absicht kann die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Mrd. Euro bereitstellen. Ebenso soll eine Stabilitätsgemeinschaft Kredite im Umfang von bis zu 440 Mrd. Euro gewähren können. Darüber hinaus wird sich auch der Internationale Währungsfonds mit 220 Mrd. Euro am Rettungsschirm für den Euro beteiligen.
Die Kredite der Stabilitätsgemeinschaft werden durch die teilnehmenden Euro-Staaten garantiert. Auf Deutschland entfällt damit ein maximaler Garantieanteil von 123 Mrd. Euro, der im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um bis zu 20 % erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist :
- ein einstimmiger Beschluss aller Euro-Staaten
- ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, das der betroffene Staat zuvor mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbart haben muss.
Als zwingende Konsequenz aus der Krise wollen wir den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken. Die Europäische Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet.
Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, sich über die Bankenabgabe hinaus auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer – das heißt: Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer. Nationale Gesetze zur Regulierung des Finanzmarktes haben wir bereits beschlossen bzw. werden im Parlament zur Zeit beraten. Wir werden die europäische Ratingagentur voranbringen und wir werden natürlich auch dafür sorgen, dass die Maßnahmen, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren haben, beschleunigt werden, so beispielsweise die Kontrolle der Hedge-Fonds.
Mehr dazu:
Ein Rettungsschirm für Europa - Informationen aus dem Bundesfinanzministerium
Informationen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Diese Woche im Bundestag
In erster, zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus beraten. Es beinhaltet eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für Garantien in Höhe von 123 Mrd. Euro, um die Finanzstabilität im Euroraum als ganzes zu sichern und erheblichen Schaden von Deutschland abzuwenden
In erster Lesung wurde das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitalmarktrichtlinie beraten, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer
- besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer
- intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt.
Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Stabilisierung des Finanzsektors – Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen überarbeiten unterstützen wir das Ziel der Stärkung des globalen Finanzsystems durch eine harte und effiziente Regulierung der Finanzmärkte. Zur Vorbeugung künftiger Risiken auf den Finanzmärkten sind Anpassungen an den Eigenkapitalregeln von Basel II notwendig. Dabei muss im Rahmen der internationalen Verhandlungen auch weiterhin darauf geachtet werden, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb
- weltweit zwischen international tätigen Kreditinstituten,
- zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie
- zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland
aufrechterhalten, verbessert und eine Benachteiligung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird.
Wir debattierten in dieser Woche über die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR). Es handelt sich um ein unbefristetes Mandat. Auf Wunsch der Fraktionen der CDU/CSU und FDP erfolgt eine Befassung des Deutschen Bundestages. Die internationale Truppenpräsenz KFOR wird zur Aufrechterhaltung eines sicheren Umfeldes so lange für erforderlich gehalten, bis die Sicherheitsorgane des Kosovos, unterstützt durch die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX, die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen im Kosovo gleichermaßen gewährleisten kann. Im Norden Kosovos, insbesondere in der zweigeteilten Stadt Mitrovica, ist das Eskalationspotential weiterhin hoch. Da sich die Lage aber insgesamt weiter stabilisiert hat, soll die Personalobergrenze des deutschen Einsatzkontingents von bislang 3.500 auf 2.500 Soldaten gesenkt werden.
 